PRIMEAdvisory

Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen PRIMEAdvisory
Fassung: 2026-10-21-3

1. Vertragspartner, Geltung und Rangfolge
Vertragspartner ist die in der Vertragsübersicht bezeichnete natürliche Person, handelnd unter PRIMEAdvisory. Diese Bedingungen gelten, soweit sie vor dem jeweiligen Abschluss bereitgestellt und vereinbart werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Bereits abgeschlossene Verträge werden durch eine neue Textfassung nicht rückwirkend geändert. Die Einordnung als Verbraucher oder Unternehmer richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck des Geschäfts, nicht allein nach einer Auswahl im Formular.

2. Leistungsumfang und Abschluss
Maßgeblich sind die in der Vertragsübersicht aufgeführten Positionen sowie die individuelle Leistungsbeschreibung. Sie bezeichnet Ergebnis oder Tätigkeit, Umfang, technische Voraussetzungen, Mitwirkung, Termine, Übergabe und gegebenenfalls Abnahme. Bei einer vereinbarten Werkleistung ist das beschriebene Ergebnis geschuldet; bei einer reinen Beratungs- oder Betreuungstätigkeit die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit. Die Bezeichnung als Dienstleistung schließt zwingende Vorschriften für digitale Produkte oder Werkleistungen nicht aus.
Die öffentliche Website und eine Anfrage oder Kundenanlage allein begründen keinen entgeltlichen Auftrag. Der persönlich bereitgestellte, freigegebene Vertragslink enthält das konkrete Vertragsangebot von PRIMEAdvisory. Die Annahme erfolgt durch die entsprechend beschriftete Abschluss-Schaltfläche. Vorher können Eingabefehler berichtigt oder der Vorgang abgebrochen werden; fehlerhafte Vertragsangaben sind vor Annahme mit PRIMEAdvisory zu klären. Vertragssprache ist Deutsch. Vertragsinhalt und Annahme werden gespeichert; die Vertragsmappe wird als PDF per E-Mail bereitgestellt. Eine zusätzliche handschriftliche Unterschrift ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

3. Preise, Zahlung und Zusatzleistungen
Alle angegebenen Eurobeträge sind Endpreise. Für die Leistungen gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Einmalige und laufende Entgelte sowie der jeweilige Abrechnungszeitraum werden getrennt angegeben. Vergütung und Termine für Abschläge müssen vereinbart sein. Ohne abweichende Vereinbarung werden Dienstleistungen nach Leistungserbringung, Werkleistungen nach Abnahme und laufende Leistungen zu Beginn des Abrechnungszeitraums berechnet. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist; Zahlung erfolgt per Überweisung. Ein Angebot allein oder eine Dateneingabe löst keine Rechnung aus.
Zusätzliche Arbeiten, Fremdlizenzen, Reise-, Druck- oder Versandkosten werden nur bei vorheriger Vereinbarung berechnet. Umfang, Mehrpreis und Terminfolgen eines Änderungswunsches werden vor Ausführung abgestimmt. Eine Rechnungskorrektur erfolgt durch gesonderten Beleg; ausgestellte Rechnungen werden nicht nachträglich überschrieben.

4. Zusammenarbeit, Freigabe und Abnahme
Der Auftraggeber stellt vereinbarte Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit. PRIMEAdvisory informiert über konkret fehlende Mitwirkung und stimmt absehbare Terminfolgen ab. Hieraus folgt keine pauschale Zusatzvergütung oder automatische Abnahme. Korrekturschleifen und inhaltliche Freigaben richten sich nach dem vereinbarten Umfang. Rechte wegen Mängeln bleiben auch nach einer Inhaltsfreigabe bestehen.
Bei Werkleistungen wird das vertragsgemäße Ergebnis zur Abnahme bereitgestellt. Mängel können benannt werden; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach den gesetzlichen Regeln nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion wird nicht allein an Schweigen, Nutzung oder Veröffentlichung geknüpft. Die Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB, insbesondere der gesonderte Hinweis in Textform gegenüber Verbrauchern, bleiben maßgeblich.

5. Betreuung, Laufzeit und Vertragsende
Hosting und technische Betreuung laufen ab dem vereinbarten Beginn auf unbestimmte Zeit ohne Mindestvertragslaufzeit. Beide Vertragsparteien können diese laufenden Leistungen ordentlich kündigen. Für Privatkunden (Verbraucher) gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu jedem Kalendertag, ohne Bindung an das Monatsende. Für Geschäftskunden (Unternehmer) gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen entsprechen 28 Kalendertagen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei. Eine Kündigung in Textform, insbesondere per E-Mail, genügt; für Kunden steht zusätzlich die zugängliche Online-Kündigungsfunktion zur Verfügung. Die zwölfmonatige Bindung von PRIMEAdvisory gegenüber einem Registrar und eine jährliche Abrechnung ändern die Kündigungsfristen nicht. Bei einer Vorauszahlung werden Entgelte für nach Vertragsende entfallende Betreuungszeiträume zeitanteilig erstattet. Andere befristete oder laufende Leistungen benötigen eine konkrete Laufzeit- und Kündigungsregelung im Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und gesetzliche Kündigungsrechte bei Werkverträgen bleiben bestehen.
Nach Vertragsende stimmen die Parteien Datenexport, Übergabe vereinbarter Arbeitsergebnisse und Domaintransfer ab. Geschuldete Nutzungsrechte gehen nicht allein durch das Ende der Betreuung verloren. Eine weitere Veröffentlichung oder ein Weiterbetrieb bei PRIMEAdvisory nach Vertragsende ist nur vereinbart, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Löschung, gesetzliche Aufbewahrung und Auftragsverarbeitung richten sich nach den jeweils einschlägigen Regelungen.

6. Domains und technische Betreuung
Domainleistungen werden individuell mit Domainname, Inhaber, Registrar, Vergütung und Registrierungs-/Verlängerungszeitraum beschrieben. Eine Registrierung hängt von Verfügbarkeit und Vergaberegeln der Registry ab. Eine gesonderte Vergütung für Domains entsteht nur, wenn sie vereinbart ist. Eine interne Jahreslaufzeit begründet nach Ende monatlich kündbarer Betreuung keine zusätzliche Zahlungspflicht des Kunden.
Vor Registrierung wird der Domaininhaber festgelegt; Registrierung auf den Kunden erfolgt, wenn dies vereinbart ist. Vor einer Löschung oder einem Inhaberwechsel werden Weisung und Berechtigung geprüft. Bei Beendigung werden Transfermöglichkeit, erforderlicher Auth-Code und etwaige vereinbarte Fremdkosten rechtzeitig abgestimmt. Es gibt keine pauschale automatische Löschung der Kundendomain bei Kündigung der Betreuung.
Hostingumfang, Backups, Updateleistungen, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Verfügbarkeitszusagen ergeben sich aus dem Auftrag. Nicht vereinbarte 24/7-Bereitschaft oder eine bestimmte Verfügbarkeitsquote werden nicht zugesagt. Gesetzlich geschuldete Sicherheit, Mängelrechte und gegebenenfalls Aktualisierungspflichten bleiben bestehen.


7. Unterstützende digitale Werkzeuge. PRIMEAdvisory kann bei Konzeption, Gestaltung, Redaktion, Programmierung, Qualitätssicherung und Pflege geeignete KI-gestützte Werkzeuge unterstützend einsetzen. PRIMEAdvisory bleibt für Auswahl, fachliche Prüfung und die geschuldete Leistung verantwortlich. Die Veröffentlichung von Inhalten erfolgt nach der vereinbarten Freigabe. Eine bloße Veröffentlichungserlaubnis für Texte oder Fotos ist keine Freigabe zur Weitergabe personenbezogener Daten an KI-Anbieter.

Personenbezogene Kundendaten werden nur für den vereinbarten Zweck, im erforderlichen Umfang und auf einer passenden datenschutzrechtlichen Grundlage verarbeitet. Soweit PRIMEAdvisory für den Auftraggeber als Auftragsverarbeiter handelt, gelten die gesondert vereinbarte AVV, dokumentierte Weisungen und die genehmigten Unterauftragsverarbeiter. Diese Klausel allein erlaubt weder die Übermittlung personenbezogener Daten an einen nicht genehmigten KI-Anbieter noch eine Verarbeitung zu dessen eigenen Trainingszwecken. Ohne passende Vereinbarung werden solche Daten vor einer Nutzung externer KI-Dienste entfernt oder wirksam anonymisiert.

8. Rechte an bereitgestellten Inhalten. Der Auftraggeber stellt nur Inhalte bereit, zu deren Nutzung und Veröffentlichung er berechtigt ist. Bei Personenbildern, Biografien und sonstigen personenbezogenen Veröffentlichungen klärt er die erforderlichen Rechte und Informationspflichten; PRIMEAdvisory weist auf erkennbare Unklarheiten hin. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht in externe KI-Dienste eingebracht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert geprüft und vereinbart wurde.

9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
9.1 Urheberschaft und Nutzungsumfang. Das Urheberrecht verbleibt beim jeweiligen Urheber, soweit ein gesetzlicher Schutz besteht. Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Ergebnis vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den konkret vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nachfolgend oder im Auftrag nichts anderes festgelegt ist, sind dies einfache, räumlich unbeschränkte und zeitlich unbefristete Rechte zur Vervielfältigung und Veröffentlichung der final überlassenen Ergebnisse. Bereits vereinbarte Test- und Veröffentlichungsnutzungen vor Zahlung bleiben zulässig. Zwingende gesetzliche Befugnisse und Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere §§ 14, 39 und die Sonderregeln für Computerprogramme, bleiben unberührt.
9.2 Websites. Die eingeräumte Nutzung umfasst den Betrieb der beauftragten Website einschließlich Sicherungskopien, inhaltlicher Aktualisierung sowie der für Betrieb, Sicherheit, Fehlerbehebung und vereinbarte Kompatibilität erforderlichen technischen Anpassungen. Diese Tätigkeiten dürfen im Auftrag des Kunden durch hierzu berechtigte Personen ausgeführt werden; eine eigenständige Nutzung oder Vermarktung der Gestaltung für fremde Projekte ist dadurch nicht erlaubt. Weitergehende gestalterische Umgestaltungen oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht gesetzliche Befugnisse bestehen. Der Umfang der vereinbarten Betreuung und zusätzlicher Gestaltungsarbeiten richtet sich nach dem Auftrag.
9.3 Logo und Corporate Design. An eigens für den Kunden entwickelten, final ausgewählten und überlassenen individuellen Logo- und Corporate-Design-Gestaltungen werden, soweit PRIMEAdvisory die betreffenden Rechte einräumen kann, ausschließliche Nutzungsrechte für die vereinbarte Unternehmenskommunikation eingeräumt. Ohne abweichende individuelle Vereinbarung umfasst dies Website, Drucksachen, Social Media und Werbung weltweit und zeitlich unbefristet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften. Erlaubt sind maßstabsgetreue Größenänderungen sowie technisch erforderliche Format- und Farbprofilanpassungen ohne Änderung des gestalterischen Charakters. Darüber hinausgehende gestalterische Änderungen bedürfen der Zustimmung von PRIMEAdvisory, soweit nicht gesetzlich zulässig; eine nach § 39 Abs. 2 UrhG gebotene Zustimmung wird nicht verweigert. Nicht ausgewählte Entwürfe sind nicht zur Nutzung freigegeben. Der vereinbarte Rechteumfang wird nicht allein durch das Datum einer Betreuungskündigung eingeschränkt.
9.4 Lieferdateien und Komponenten. Welche finalen Dateien, Quellcodes, offenen Gestaltungsdateien, Dokumentationen und Zugänge übergeben werden, wird im Auftrag konkret festgelegt. Eine Nutzungserlaubnis allein begründet keine pauschale Herausgabe sämtlicher interner Arbeitsdateien oder Entwicklungswerkzeuge. Vereinbarte und gesetzliche Herausgabe-, Fehlerbehebungs- und Datenbereitstellungspflichten bleiben unberührt. Vorbestehende oder allgemein wiederverwendbare Werkzeuge und technische Bausteine werden nicht exklusiv übertragen; individuelle Kundengestaltungen, vertrauliche Inhalte und Kundendaten sind von einer Wiederverwendung ausgeschlossen. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten außerhalb der vereinbarten Nutzung benötigt die erforderliche Zustimmung, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
9.5 Fremdrechte, KI und Referenzen. Fremdkomponenten wie Schriften, Bilder, Themes, Bibliotheken und Plugins unterliegen ihren vor Beauftragung mitgeteilten Lizenzbedingungen und gegebenenfalls gesondert vereinbarten Kosten; eine Exklusivität wird daran nicht zugesagt. Bei rein KI-generierten Bestandteilen wird kein gesetzlich nicht bestehender Urheberrechtsschutz oder eine Exklusivität zugesagt. Die geschuldete Leistung und die Prüfung der Nutzbarkeit und Rechte bleiben Aufgabe von PRIMEAdvisory. Eine Verwendung als Referenz oder für Werbung mit Namen, Logo oder Personenbildern des Kunden bedarf einer gesonderten Erlaubnis.

10. Rechtliche und technische Anforderungen der Kundenwebsite
Die Parteien legen fest, welche rechtlichen Pflichtangaben und technischen Funktionen im Auftrag umzusetzen sind, insbesondere Impressum, Datenschutzhinweise, Einwilligungsverwaltung, Verbraucherfunktionen und Barrierefreiheit. Der Kunde liefert zutreffende Unternehmensangaben und informiert über sein Geschäftsmodell und besondere Anforderungen. Eine individuelle anwaltliche Prüfung von Rechtstexten ist nur Teil des Auftrags, wenn sie über eine hierzu befugte Person vereinbart ist. Die fachgerechte Umsetzung vereinbarter Anforderungen und der Hinweis auf erkennbare Unklarheiten bleiben Aufgabe von PRIMEAdvisory. Eine Freigabe durch den Kunden verlagert diese Pflichten nicht pauschal auf ihn.

11. Mängel, Haftung und Beschwerden
Für Mängel, Pflichtverletzungen und Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Haftungsbegrenzung oder Verkürzung gesetzlicher Mängelfristen. Beanstandungen können mit Vertragsnummer und Beschreibung an die im Vertrag genannte Kontaktadresse gerichtet werden; zwingende Rechte hängen nicht von dieser Form ab. Ohne ausdrückliche Erklärung wird keine zusätzliche Garantie übernommen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Nicht öffentliche Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse werden nur zur Auftragsdurchführung verwendet und nur erforderlichen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen zugänglich gemacht. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die eigene Kunden- und Rechnungsverwaltung erfolgt in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten für die Website des Kunden wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gesondert durch eine AVV geregelt. Öffentlich bestimmte Inhalte sind nicht automatisch für beliebige weitere Zwecke, insbesondere KI-Training, freigegeben.

13. Verbraucherrechte und vorzeitiger Beginn
Für das Widerrufsrecht gilt die zum konkreten Auftrag gehörende gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Musterformular; sie wird vor dem Abschluss bereitgestellt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt. Ein Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt nur auf gesondertes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Die Rechtsfolgen richten sich nach der zum Auftrag gehörenden Belehrung und den gesetzlichen Voraussetzungen; eine Inhaltsfreigabe ersetzt dieses Verlangen nicht. Die besondere Regelung zum Erhalt des 14-tägigen Widerrufsrechts beim Website-/Hostingpaket bleibt unberührt.

14. Änderungen und Schlussregeln
Änderungen von Leistung, Preis oder Laufzeit werden gesondert vereinbart und dokumentiert. Schweigen begründet keine Zustimmung. Individuelle Abreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeits- und Kollisionsregeln; ein ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher oder ein Ausschluss zwingenden Verbraucherschutzes wird nicht vereinbart. Informationen über ein nach erfolgloser direkter Klärung einschlägiges Verbraucherschlichtungsverfahren werden nach den gesetzlichen Vorgaben in Textform erteilt.

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